Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Produktion von fotografischen und filmischen Inhalten im Rahmen von Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten.
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
2.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1
Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher von ihm erstellten Werke.
3.2
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erhalten vom Auftragnehmer ein zeitlich & räumliches uneingeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für private Zwecke.
3.3
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erhalten vom Auftragnehmer ein zeitlich & räumliches uneingeschränktes kommerzielles Nutzungsrecht an den erstellten Werken.
3.4
Sofern dem Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes kommerzielles Nutzungsrecht eingeräumt wird, ist dieses ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erstellten Inhalte an Dritte (z. B. Agenturen, Dienstleister, Druckereien oder sonstige Erfüllungsgehilfen) weiterzugeben, soweit dies zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der kommerziellen Nutzungsrechte an Dritte sowie eine eigenständige kommerzielle Nutzung der Inhalte durch Dritte ist jedoch nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
3.5
Die Urheberrechte verbleiben in jedem Fall beim Auftragnehmer.
3.6
Änderungen oder Bearbeitungen der im Rahmen dieses Auftrags erstellten Video- und Fotoaufnahmen, insbesondere an Titeln, Urheberbezeichnungen (§ 10 Abs. 1 UrhG) sowie an inhaltlichen oder gestalterischen Elementen, dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers nicht vorgenommen werden (§ 39 UrhG). Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder anderweitige Veränderung der Werke ist ohne Zustimmung des Urhebers gemäß § 39 UrhG untersagt. Der Auftraggeber erteilt ausdrücklich keine Zustimmung zur Bearbeitung oder zur Schaffung eigenständiger neuer Werke auf Grundlage der gelieferten Video- und Fotoaufnahmen.Bei Verstößen gegen diese Bestimmung behält sich der Urheber vor, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag.
4.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch qualifizierte Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subdienstleister ausführen zu lassen. Die Auswahl der jeweils eingesetzten Person(en) erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf die persönliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer besteht nicht. Angaben oder Äußerungen des Auftragnehmers zu einer voraussichtlich persönlichen Begleitung stellen keine verbindliche Zusage dar, sondern dienen ausschließlich der aktuellen Einsatzplanung.
Der Auftragnehmer bleibt auch beim Einsatz von Mitarbeitern oder Subdienstleistern alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und verantwortlich für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags, die Nachbearbeitung sowie die Qualitätssicherung der vereinbarten Leistungen.
4.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
4.4
Sofern im Vertrag keine festen Einsatzzeiten definiert wurden, erfolgt die Begleitung durch den Auftragnehmer ohne konkret festgelegte Stundenbegrenzung. Ziel ist es, alle wesentlichen Inhalte der Produktion umfassend zu dokumentieren.
Verzögerungen oder Verschiebungen einzelner Programmpunkte von bis zu 1,5 Stunden gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Ablauf sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
Sofern im Vertrag keine festen Einsatzzeiten definiert wurden, erfolgt die Begleitung durch den Auftragnehmer ohne konkret festgelegte Stundenbegrenzung. Ziel ist es, alle wesentlichen Inhalte der Produktion umfassend zu dokumentieren.
Verzögerungen oder Verschiebungen einzelner Programmpunkte von bis zu 1,5 Stunden gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Ablauf sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
Verlängert sich die Begleitung aufgrund von Verzögerungen oder Verschiebungen um mehr als 1,5 Stunden, wird der darüber hinausgehende Mehraufwand mit 150,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangener zusätzlicher Stunde berechnet.
4.5
Wurden feste Einsatzzeiten vertraglich vereinbart, richtet sich der Leistungszeitraum ausschließlich nach dieser Vereinbarung. Eine Überschreitung der vereinbarten Einsatzzeit wird mit 150,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangener zusätzlicher Stunde berechnet.
Wurden feste Einsatzzeiten vertraglich vereinbart, richtet sich der Leistungszeitraum ausschließlich nach dieser Vereinbarung. Eine Überschreitung der vereinbarten Einsatzzeit wird mit 150,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer je angefangener zusätzlicher Stunde berechnet.
4.6
Die Auswahl der final bearbeiteten Fotos erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer nach eigenem fachlichen und künstlerischen Ermessen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die freie Auswahl der zu bearbeitenden oder auszuliefernden Fotos besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.7
Die Auswahl der dem Auftraggeber übergebenen Aufnahmen erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer, insofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen oder unbearbeiteter Rohdateien (RAW-Dateien) besteht nicht.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.
5.2
Insofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
5.3
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und die ihm entstanden Kosten zu verlangen.
6. Verschiebung oder Einschränkungen
6.1
Sollte es zu einer Verschiebung des Produktionsdatums kommen, können die Parteien schriftlich eine Nebenabrede zur Verschiebung des Auftragsverhältnisses treffen. Im Falle einer Verschiebung des Produktionsdatums ist jede Partei berechtigt, vom Auftragsverhältnis zurückzutreten.
6.2
Sollte die Durchführung der fotografischen oder filmischen Leistungen am vereinbarten Veranstaltungstag aufgrund extremer Wetterbedingungen (z. B. starker Regen, Sturm, Schnee) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, so gelten die Regelungen zur Verschiebung (§ 6) bzw. Stornierung (§ 7) entsprechend. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dies rechtzeitig mitzuteilen. Ist keine Verschiebung möglich, behält sich der Auftragnehmer vor, bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung als Ausfallhonorar zu berechnen, sofern der Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt einsatzbereit gewesen wäre.
7. Stornierung
7.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit vor dem Produktionsdatum in Textform zu kündigen.
7.2
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer eine pauschalierte Ausfallvergütung zu, da der Veranstaltungstermin exklusiv reserviert wird und eine kurzfristige Neuvergabe regelmäßig nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Es gelten folgende pauschalierte Vergütungssätze bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
Mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
Mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der vereinbarten Vergütung
90 bis 61 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % der vereinbarten Vergütung
Weniger als 61 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung
Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten sowie nicht stornierbare Aufwendungen des Auftragnehmers sind zusätzlich zu vergüten, soweit diese nicht bereits von den vorstehenden Pauschalen umfasst sind.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
7.3
7.3
Sollte der Auftragnehmer den Auftrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht durchführen können, werden bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer wird sich nach besten Kräften bemühen, einen geeigneten Ersatzdienstleister zu vermitteln. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzdienstleisters besteht jedoch nicht.
7.4
Eine Kündigung oder Stornierung bedarf der Textform. Die Textform umfasst insbesondere E-Mail oder sonstige elektronische Nachrichten.
8. Auslieferung
8.1
Der Auftragnehmer liefert die finalen Werke (Fotos/Videos) in digitaler Form, sofern nicht anders vereinbart.
8.2
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Bildstil oder künstlerischer Gestaltung stellen keinen Mangel dar.
8.3
Rohdaten (z. B. unbearbeitete Videoaufnahmen oder RAW-Dateien) werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung herausgegeben und werden gesondert vergütet.
8.4
Wünsche nach zusätzlichen Bearbeitungen oder Änderungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden gesondert vergütet.
8.5
Bei der Übermittlung von Dateien über das Internet trägt der Auftraggeber die Gefahr des Datenverlusts ab Bereitstellung auf dem Server bzw. Übermittlung per Downloadlink.
8.6
Gefahr und Kosten für den Transport und die Übermittlung von Datenträgern & Dateien per Paket trägt der Auftraggeber bzw. der beauftragte Lieferant ab Übergabe an das Transportunternehmen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten während des Transports übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.7
Die Art und Weise der Übermittlung wird vom Auftragnehmer oder dessen Subdienstleistern nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
8.8
Änderungswünsche im Rahmen der inkludierten Korrekturschleife sowie Beanstandungen jeglicher Art sind gesammelt in Textform (z. B. per E-Mail) unter möglichst konkreter Angabe der gewünschten Änderungen mitzuteilen.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Frist hierfür zehn (10) Kalendertage ab Bereitstellung der finalen Dateien.
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beträgt die Frist hierfür sieben (7) Kalendertage ab Bereitstellung der finalen Dateien.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bereitstellung der finalen Dateien ausdrücklich auf die jeweils geltende Frist sowie die Folgen einer unterlassenen Rückmeldung hinweisen.
Erfolgt innerhalb der jeweiligen Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen.
Beanstandungen, die die vertragsgemäße Nutzung der Lieferung nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eine Überschreitung oder Unterschreitung der im Produktionsauftrag vereinbarten Laufzeit der Produktion um bis zu zehn Prozent (10 %) gilt nicht als Mangel und berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Beanstandungen, die die vertragsgemäße Nutzung der Lieferung nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eine Überschreitung oder Unterschreitung der im Produktionsauftrag vereinbarten Laufzeit der Produktion um bis zu zehn Prozent (10 %) gilt nicht als Mangel und berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8.9
Wurden Fotos oder Videos zunächst mit Wasserzeichen ausgeliefert und entfernt der Auftragnehmer diese auf Wunsch des Auftraggebers, so gelten die betreffenden Fotos bzw. Videos spätestens mit Entfernung des Wasserzeichens als abgenommen.
8.10
Insoweit im Auftrag inkludiert erfolgt die Bereitstellung der Fotos erfolgt zusätzlich über die Webseite „www.scrappbook.de“ für die Dauer von 182 Tagen ab dem Produktionsdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Galerie ohne weitere Ankündigung zu löschen oder anderweitig zu verwenden. Eine Sicherung der Daten obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die nach Ablauf der genannten Frist eintreten oder auf das Versäumnis des Auftraggebers zurückzuführen sind, die Daten rechtzeitig herunterzuladen und zu sichern.
9. Korrekturen und Zusatzleistungen
9.1
Die Korrekturschleife umfasst eine einmalige Sammlung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers nach erstmaliger Auslieferung des Werkes. Der Auftraggeber hat sämtliche gewünschten Änderungen gesammelt und vollständig in einer Mitteilung an den Auftragnehmer zu übermitteln. Nachträglich ergänzte Änderungswünsche gelten als weitere Korrekturschleife und können gemäß Ziffer 9.3 gesondert berechnet werden.
9.2
Der Auftragnehmer setzt die Änderungswünsche entsprechend der konkreten Beschreibung des Auftraggebers um. Unklare, missverständliche oder nachträglich abgeänderte Änderungswünsche begründen keinen Anspruch auf eine kostenfreie weitere Anpassung. Hieraus entstehende weitere Änderungen gelten als zusätzliche Korrekturschleife gemäß Ziffer 9.3.
9.3
Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine (1) Korrektur mit Änderungswünschen hinsichtlich der finalen Bearbeitung (Foto oder Video) nach der ersten Auslieferung, sofern diese den Charakter des Werkes nicht grundlegend verändern. Im Rahmen der Korrekturschleife können Änderungswünsche hinsichtlich bis zu 33 % des Werkes geltend gemacht werden. Eine Änderung der Musik bei Videos ist ausgeschlossen.
9.4
Der Auftraggeber kann im Rahmen der einmaligen Korrekturschleife gemäß Ziffer 9.1 Änderungswünsche hinsichtlich bis zu maximal 33 % des jeweils ausgelieferten Werkes geltend machen.
Bei Fotos bemisst sich der Umfang anhand der Anzahl der zur Korrektur oder zum Austausch gewünschten Dateien im Verhältnis zur insgesamt ausgelieferten Bildmenge.
Bei Videos bemisst sich der Umfang anhand der Gesamtdauer der zur Änderung gewünschten Sequenzen im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit des ausgelieferten Videos.
Änderungswünsche, die über den vorgenannten Umfang hinausgehen, gelten als zusätzliche Leistungen und können vom Auftragnehmer gesondert nach Ziffer 11.2 dieser AGB berechnet werden.
9.5
Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturschleifen, die über die in Ziffer 9.1 und 9.2 geregelten Leistungen hinausgehen, werden gesondert mit 420,00 € inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro zusätzlicher Korrekturrunde berechnet.
9.6
Retuschen jeglicher Art gehören nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und werden nicht vorgenommen.
10. Auswahl des Materials
10.1
Der Auftragnehmer trifft eigenständig eine Auswahl der Bilder, die an den Auftraggeber übergeben werden. Außer es wurde im Vorgespräch anders vereinbart.
10.2
Sollte der Auftraggeber nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Auswahl der Bilder selbst vornehmen, muss er dies innerhalb einer Woche nach Zugang zu den Bildern tun und dem Auftragnehmer seine Auswahl mitteilen.
10.3
Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlichen aufgenommenen Rohmaterials besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
11. Zusätzliche Auslieferung von Dateien
11.1
Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gehören zu den gelieferten Endprodukten nur die in der Beschreibung des Vertragsumfangs genannten Werke.
11.2
Für zusätzliche Dateien, die über die ursprünglich vereinbarten Werke hinausgehen, gelten folgende gestaffelte Preise:
Fotos:
-Bis zu 10 Fotos: 3,50€ pro Datei
-Ab 20 Fotos: 3,25€ pro Datei
-Ab 30 Fotos: 3,00€ pro Datei
-Ab 40 Fotos: 2,75€ pro Datei
-Ab 50 Fotos: 2,50€ pro Datei
-Ab 60 Fotos: 2,25€ pro Datei
Videos:
Bis zu 10 Dateien: 12,00 EUR pro Datei
Ab 11 Dateien: 10,00 EUR pro Datei
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
11.3
Zusätzliche Wünsche und damit verbundene Zusatzkosten müssen vorab schriftlich festgelegt und vom Auftraggeber bewilligt werden.
11.4
Der Auftraggeber kann zusätzliche Daten nachträglich anfordern, jedoch müssen die entsprechenden Gebühren vorher beglichen werden.
12. Haftung
12.1
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Gesamtauftragswert begrenzt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
12.2
Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Ausfall der Technik, Krankheit) ist ausgeschlossen.
12.3
12.3
Der Auftragnehmer haftet für Schäden oder Verlust an digitalen Bilddaten/Videomaterial nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall und unabhängig von der Anzahl der aufgetretenen Schadensfälle auf den vereinbarten Gesamtbetrag des Auftrags begrenzt.
12.4
Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, Mängel oder Verlust, die durch Subdienstleister oder Lieferanten entstehen, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen erbringen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, bei der Auswahl der Subdienstleister sorgfältig vorzugehen.
12.5
Sollte der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Subdienstleister aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Verkehrsstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, nicht oder nur verspätet zum vereinbarten Produktionsdatum erscheinen können, haftet der Auftragnehmer hierfür nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
13. Datenschutz und Einwilligungen
13.1
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13.2
Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass sämtliche auf der Veranstaltung anwesenden Personen über die Anfertigung und mögliche Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen informiert werden und ihre erforderliche Einwilligung hierzu erteilen. Der Auftragnehmer haftet nicht für unterlassene Einwilligungen, es sei denn, ihm war bekannt, dass keine Einwilligung vorlag.
13.3
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch fehlende Einwilligungen der aufgenommenen Personen geltend gemacht werden könnten.
14. Veröffentlichungsrechte
14.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke für eigene Werbezwecke zu verwenden. Zu den Werbezwecken zählen insbesondere die Darstellung auf der Webseite des Auftragnehmers, Blogbeiträge auf der eigenen Webseite, Blogbeiträgen auf Webseiten Dritter, Beiträge in sozialen Netzwerken (insbesondere Instagram, Facebook, YouTube, WhatsApp) sowie die Nutzung in Printmedien.
14.2
Eine Verweigerung der Veröffentlichung ist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
14.3
Eine einmal erteilte Zustimmung zur Veröffentlichung kann bis zur erstmaligen Veröffentlichung widerrufen werden. Nach erfolgter Veröffentlichung ist ein Widerruf ausgeschlossen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nicht entfernt. Die erteilte Zustimmung umfasst ferner die wiederholte, zeitlich unbeschränkte, plattformübergreifende sowie zukünftige Nutzung bereits veröffentlichter Inhalte zu Eigenwerbe- und Präsentationszwecken des Auftragnehmers, insbesondere auf der eigenen Webseite, Blogbeiträgen auf Webseiten Dritter, Beiträge in sozialen Netzwerken (insbesondere Instagram, Facebook, YouTube, WhatsApp) sowie die Nutzung in Printmedien.
14.4
Der Widerruf der Einwilligung bis zur erstmaligen Veröffentlichung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung.
14.5
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Einwilligungen Dritter (z. B. Gäste) einzuholen, soweit diese für die Veröffentlichung erforderlich sind, und dem Auftragnehmer hierüber auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
15. Leistungsstörungen und Ausfall
15.1
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen) oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen verhindert sein, den Auftrag auszuführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
15.2
In diesem Fall wird, soweit möglich, eine adäquate Ersatzperson vorgeschlagen.
15.3
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
15.4
Verspätungen aufgrund unvorhersehbarer EreignisseDer Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Verspätungen oder Leistungseinschränkungen, die auf Umständen beruhen, die weder der Auftragnehmer noch die von ihm eingesetzten Subdienstleister zu vertreten haben. Dies gilt insbesondere für Zug- oder Flugausfälle, erhebliche Verspätungen des öffentlichen Personenverkehrs, Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, Unfälle, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse sowie sonstige Fälle höherer Gewalt.Der Auftragnehmer wird sich in einem solchen Fall nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen der Verzögerung zu minimieren und, soweit zumutbar, eine Ersatzlösung zu organisieren.Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen aufgrund der vorstehend genannten Umstände begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt, sofern den Auftragnehmer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft und keine zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften entgegenstehen.Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15.5
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Außenaufnahmen witterungsbedingte Einflüsse (z. B. Regen, Schnee, Sturm, starke Windböen, Hitze oder hohe Luftfeuchtigkeit) die Durchführung der Produktion beeinträchtigen oder unmöglich machen können. Der Auftragnehmer wird in solchen Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Durchführung der Aufnahmen unter Berücksichtigung von Sicherheit, Equipment-Schutz und zumutbarer Qualität möglich ist.
15.6
Sofern die Aufnahmen aufgrund extremer oder anhaltender Witterungsverhältnisse nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können, gelten diese Umstände als höhere Gewalt gemäß § 12.2 dieser AGB. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Produktion vorzeitig abzubrechen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Honorars besteht nicht, sofern bereits ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung erbracht wurde.
15.7
Wird die Produktion witterungsbedingt abgebrochen, erfolgt eine anteilige Abrechnung auf Basis des zum Zeitpunkt des Abbruchs geleisteten Arbeits- und Produktionsumfangs. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das bis dahin verwertbare Material zur Verfügung. Verwertbares Material“ bezeichnet in diesem Zusammenhang alle bis zum Abbruch erstellten Aufnahmen (Foto und Video), die technisch einwandfrei sind und grundsätzlich zur Erstellung des vereinbarten Endprodukts verwendet werden könnten. Ein Anspruch auf vollständige Bearbeitung oder Fertigstellung des ursprünglich vereinbarten Werks besteht nur, wenn ausreichend Material zur Realisierung vorliegt.
15.8
Eine vollständige Rückzahlung des Honorars ist ausgeschlossen, sofern bereits Vorbereitungs-, Anfahrts- oder Personalkosten entstanden sind. Diese sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen, auch wenn keine verwertbaren Aufnahmen entstanden sein sollten.
16. Widerrufsbelehrung & dessen Ausschluss bei terminbezogenen Dienstleistungen
16.1
Verbrauchern steht grundsätzlich das Recht zu binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen gemäß § 355 BGB.
16.2
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Unsere Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen wie Hochzeiten, fallen unter diesen Ausschluss, da sie an einem individuell vereinbarten Veranstaltungstag erbracht werden.
16.3
Mit Abschluss des Vertrags über eine solche termingebundene Dienstleistung bestätigen die Vertragsparteien, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurde.
16.4
16.4
Für Unternehmen wird kein Widerrufsrecht gewährt.
17. Schlussbestimmungen & salvatorische Klausel
17. Schlussbestimmungen & salvatorische Klausel
17.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Stand 2026
